Erste Hilfe
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld tagsüber Hilfe benötigen, sind die behandelnden Fachärzt*innen zu verständigen. Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellen sie eine Überweisung dorthin bzw. zu einer Klinik Ihrer Wahl in Köln aus.
Sie können auch die Ambulanz der zuständigen psychiatrischen Fachklinik aufsuchen, die rund um die Uhr besetzt sind.
Außerhalb der Praxiszeiten können Sie die bundesweite, kostenlose Nummer für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 (ohne Vorwahl) nutzen.
Tagsüber können Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, insbesondere wenn Sie keine Fachärztin bzw. keinen Facharzt haben.
Bei einer akuten Gefährdung der betroffenen Person oder anderer Personen können Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr bzw. über 110 die Polizei verständigen. Die Mitarbeiter/innen werden die Situation einschätzen und weitere Maßnahmen einleiten.
Krisen mit Selbst- und Fremdgefährdung
Ist aus Sicht der Fachärzt*innen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung eine Behandlung auch gegen den Willen des Betroffenen erforderlich, kann die Ordnungsbehörde nach dem PsychKG eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik vornehmen und muss unverzüglich einen Antrag an das Amtsgericht stellen.
Die rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung überprüft der zuständige Amtsrichter innerhalb von 24 Stunden, zeitnah erfolgt eine Anhörung in der Klinik. Eine weitere Unterbringung ist nur mit richterlichem Beschluss möglich.