Beschwerderat der PSAG
Der Beschwerderat der PSAG setzt sich aus Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen, interessierten Bürger*innen sowie Personen, die im Psychiatriebereich tätig sind zusammen.
Man kann sich an den Beschwerderat wenden, wenn man
- mit den Bedingungen oder dem Ablauf von Unterbringung, Behandlung, Therapie oder Begleitung nicht einverstanden ist,
- sich von einer psychiatrischen Fachkraft nicht gut “behandelt” fühlt,
- das Problem nicht allein, mit Hilfe der entsprechenden Einrichtungen oder anderer Unterstützung lösen kann.